Ambulante Hilfen nach § 30 SGB VIII
Zielgruppe und Beratungsauftrag
Hilfen zur Erziehung im ambulanten Bereich bietet das Luisenstift nach § 30 KJHG für Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 15-21 Jahren an. Auftraggeber zur Durchführung des Hilfsangebotes sind die jeweils zuständigen Jugendämter, die gemeinsam mit den jungen Menschen, deren Sorgeberechtigten und der sozialpädagogischen Fachkraft innerhalb des Hilfeplanes die Betreuungsziele, -inhalte und den Umfang festlegen und fortschreiben.
Diese jungen Menschen bedürfen der sozialpädagogischen Beratung und Begleitung in ihren jeweiligen Lebensräumen (z.B. in von ihnen selbst angemietetem Wohnraum oder Elternhäusern). Eine Erreichbarkeit der sozialpädagogischen Fachkraft orientiert sich an vereinbarten Terminen. Die notwendigen finanziellen Mittel zum Lebensunterhalt werden in der Regel nicht von der betreuenden Einrichtung gestellt und zugeteilt. Lediglich die sozialpädagogische Beratung und/oder Begleitung erfolgt durch den Träger. Dadurch wird Eigenverantwortung des jungen Menschen gestärkt und eine auch für ihn deutlich erlebbare Abgrenzung zur stationären Unterbringung erreicht.
Standort
Ein Jugendlicher wird in seinem bestehenden Lebensumfeld ambulant betreut. Die Betreuungsarbeit orientiert sich an seiner Lebenswelt und an seinem individuellen Bedarf. Eigene Fertigkeiten und Fähigkeiten werden genutzt, um bisherige Defizite aufzufangen. Gemeinsam mit dem Betreuer werden in seinem Lebensraum Bewältigungsstrategien entworfen und ausprobiert.
Im Haupthaus des Luisenstiftes, Königin-Luise-Straße 95, 14195 Berlin, werden Gruppenräume als Treffpunkte genutzt, ebenso wie die Freizeiträume, Sportmöglichkeiten und Computer.
Beratungs- und Betreuungsinhalte
Schwerpunkte der Beratung und Betreuung liegen auf Eigeninitiative, Selbstverantwortung, Entdecken der Stärken und Ressourcen. Ein differenziertes Beratungsangebot orientiert sich an den individuellen Problemlagen der jungen Menschen und kann folgende Bereiche bearbeiten:
- Erhalt und Verbesserung der familiären Bezüge und Kontakte. Hierbei geht es um die Einbeziehung von Eltern, Verwandten und Bekannten in Form von altersadäquaten Kontakten und Beratungsgesprächen
- Förderung sozialer Kontakte und Vernetzung im Wohnumfeld (Vereine, Nachbarn, Freundeskreis) und Austausch mit Gleichaltrigen (Peer-Group), um Vereinsamungstendenzen aufzufangen
- Aufarbeitung aktueller Konfliktsituationen
- Schulische und berufliche Förderung unter dem speziellen Aspekt der Begleitung bei Schul- oder Ausbildungsabschluss
- Strukturierung des Tagesablaufes
- Hilfe beim selbständigen Organisieren des Haushaltes (z.B. Bewag/Gasag Anmeldung, Sicherstellung der Mietüberweisung, Haushaltsführung, selbständiges Kochen u. ä.)
- Unterstützung und Begleitung bei einer altersadäquaten Verselbständigung
- Unterstützung beim Beziehen einer eigenen Wohnung (Umzug, polizeiliche Anmeldung, Wohnungseinrichtung)
- Materielle Absicherung
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Anträgen und Behördengängen (Ausbildungsbeihilfe, Wohngeld u. ä.)
3 Phasen der Beratung und Betreuung
Die Betreuung lässt sich in drei Phasen gliedern:
- Kennenlernphase
- Vertrauens und Gestaltungsphase
- Ablösungsphase
Aufgrund der fortgeschrittenen Verselbständigung besteht die Möglichkeit eines reduzierten Betreuungsumfangs. Hierdurch wird die Eigenverantwortung gestärkt und der junge Mensch auf dem letzten Stück Weg in seine Autonomie begleitet.
Personalsituation
Die ambulante Beratung und Betreuung wird von zwei sozialpädagogischen Fachkräften des Luisenstiftes getätigt, die für diesen Bereich mit jeweils einer halben Stelle freigestellt werden. Mit der anderen halben Stelle arbeitet ein Sozialarbeiter in einer WG unseres Hauses. Der junge Mensch wird also von einem Pädagogen betreut, der eine Teamanbindung hat und dort kollegialen Austausch und Praxisberatung erhält.
Dokumentationsanforderungen bei ambulanten Hilfen
Zur Absicherung der notwendigen Informationen – und auch zur Rückverfolgbarkeit der Entwicklungen und Entscheidungen – führen die sozialpädagogischen Fachkräfte kontinuierliche Aufzeichnungen.
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