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Ambulante Hilfen nach § 35 SGB VIII

Zielgruppe und Betreuungsauftrag

Hilfen zur Erziehung im ambulanten Bereich bietet das Luisenstift nach §35 KJHG für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-21 Jahren an. Es handelt sich um Jugendliche in entwicklungsgefährdeten Lebenssituationen, in denen sie zu den Menschen ihres Umfeldes keine oder sehr konfliktträchtigen Beziehungen haben, so dass sie eine intensive Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft brauchen. Auftraggeber zur Durchführung des Hilfeangebotes sind die jeweils zuständigen Jugendämter, die gemeinsam mit den jungen Menschen und falls sie noch minderjährig sind mit deren Sorgeberechtigten und der sozialpädagogischen Fachkraft innerhalb des Hilfeplanes die Betreuungsziele, -inhalte und den Umfang festlegen und fortschreiben.

Inhalt und Ziele der Betreuung

Die Hilfen werden immer auf den Einzelfall zugeschnitten. Die Jugendlichen werden in ihrem bestehenden Lebensumfeld beraten, begleitet und unterstützt, wodurch die Lebenswelt ein wesentlicher Bereich der Betreuungsinhalte und der Auseinandersetzung ist. Der Jugendliche/junge Erwachsene wird somit in seinen Beziehungen und tatsächlichen Lebensbedingungen erfasst, ernstgenommen und in diesem Feld erfolgt die Unterstützung. Auch die Veränderung einer Lebenssituation kann zum Beginn einer intensiven sozialpädagogischen Hilfe führen, z.B. wäre auch die Betreuung eines Wohnungslosen denkbar, der perspektivisch eigenen Wohnraum erhalten soll. Die intensive sozialpädagogische Betreuung setzt in der Regel in sehr schwierigen und belasteten Situationen und Entwicklungsphasen an. Die Jugendlichen sollen in diesem Lebensabschnitt lernen mit der Situation adäquat umgehen zu können und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu gestalten.

Zusammenfassend können die Betreuungsziele und Unterstützungsangebote je nach individueller Lage wie folgt benannt werden:

  • Begleitung in aktuellen Krisen und bei deren Überwindung
  • Stärkung der Beziehungsfähigkeit, Unterstützung beim Beziehungsaufbau und Beratung im Umgang mit Beziehungspartnern
  • Förderung sozialer Kontakte und Vernetzung im Wohnumfeld (Vereine, Nachbarn, Freundeskreis) und Austausch mit Gleichaltrigen (Peer-Group), um Vereinsamungstendenzen aufzufangen
  • Wertschätzung gegenüber der eigenen Persönlichkeit, Ernstnehmen der eigenen Befindlichkeit und das Erlernen eines konstruktiven Umgangs damit
  • Förderung der emotionalen Fähigkeiten
  • Erarbeitung und Umsetzung einer Lebensplanung und Gestaltung, die auf den individuellen Fähigkeiten des Jugendlichen aufbaut und sich an den sozialen Gegebenheiten orientiert. Die Einbeziehung der materiellen Faktoren sind hierbei auch Bestandteile.
  • Ermutigung zur aktiven Bewältigung von persönlichen Problemen
  • Aufarbeitung aktueller Konfliktsituationen
  • Strukturierung des Tagesablaufes
  • Beschaffung und/oder Erhalt eigenen Wohnraumes

Betreuungsform/Betreuungsumfang

Die ambulante Betreuung nach § 35 KJHG ist eine Hilfe zur Erziehung, die für den Einzelfall im Hilfeplan erarbeitet wird. Die Betreuungsform wird in aller Regel gewählt, wenn sehr schwierige oder belastende Situationen und Entwicklungsphasen eintreten. Die Komplexität der Probleme erfordert eine individuelle Hilfe, die insbesondere gekennzeichnet ist durch:

  • hohe Betreuungsintensität
  • sehr starke Ausrichtung auf die aktuelle, individuelle Lebenssituation

Die Betreuung findet in unterstützender Form als Beratung, Begleitung und Krisenintervention statt. Die sozialpädagogische Fachkraft hat zum Ziel, eine tragfähige und belastbare Beziehung zum Jugendlichen aufzubauen. Auf der Basis dieser Beziehung sollen die Betreuungsziele erreicht werden.

Die Betreuungsintensität ist aufgrund der Komplexität der Problemlagen am Einzelfall ausgerichtet und festgelegt. Aufgrund der notwendigen Intensität soll die Betreuung nicht mit weniger als 10 Wochenstunden beginnen.

Personalsituation

Die ambulante Beratung und Betreuung wird von zwei sozialpädagogischen Fachkräften des Luisenstifts getätigt, die für diesen Bereich mit jeweils einer halben Stelle freigestellt werden. Mit der anderen halben Stelle arbeitet ein Pädagoge in einer WG unseres Hauses. Der junge Mensch wird also von einem Berater betreut, der eine Teamanbindung hat und dort kollegialen Austausch und Praxisberatung erhält.

Dokumentationsanforderungen bei ambulanten Hilfen

Zur Absicherung der notwendigen Informationen – und auch zur Rückverfolgbarkeit der Entwicklungen und Entscheidungen – führen die sozialpädagogischen Fachkräfte kontinuierliche Aufzeichnungen.

 









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