Betreutes Einzelwohnen
Das Luisenstift hat 2 Plätze im Bereich Betreutes Einzelwohnen. Die Aufnahme ist ab 16 Jahren möglich. In dieser Lebensform leben junge Menschen/Heranwachsende, die bereits soweit verselbstständigt sind, dass sie eine Wohnung beziehen können.
Der Jugendliche/junge Erwachsene wird in einer eigenen Wohnung betreut, wobei zunächst das Luisenstift Mieter ist, jedoch mit der Option, dass die Wohnung bei Verselbstständigung von dem Jugendlichen übernommen werden kann. Aus diesem Grund wird die Wohnung gemeinsam mit dem Jugendlichen gewählt, wobei Aspekte wie Nähe zur Arbeit/Schule, Freundeskreis und Infrastruktur wichtige Auswahlkriterien sind. Zur Ausstattung benötigt der Jugendliche/junge Erwachsene eine Beihilfe des Kostenträgers, damit die Einrichtung Eigentum des jungen Erwachsenen und der Beginn einer eigenen Existenz ist.
Zielgruppe
Das Betreute Einzelwohnen ist keine in sich geschlossene Hilfsform, sondern erwächst in der Regel aus Hilfen zur Erziehung in Wohngruppen. Es können aber auch Jugendliche und junge Erwachsene direkt aus anderen Lebenszusammenhängen dort aufgenommen werden, wenn der Wohnbereich Gruppe aus pädagogischen Gründen nicht angezeigt ist.
Pädagogische Leistungen
Im Betreuten Einzelwohnen wird ohne Rücksichtnahme auf Gruppenregeln o.ä. ein individueller Hilfeplan entwickelt und umgesetzt, der der Persönlichkeit des Einzelnen, seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen tatsächlich entspricht und seine Lebensperspektive realistisch wiedergibt.
Der Betreuungsumfang beträgt 12 Wochenstunden/Jugendlicher.
Die Betreuung gestaltet sich entsprechend dem Betreuungsbedarf in Form von Wohnungsbesuchen, Beratung, Begleitung bei unterschiedlichen Außenkontakten sowie durch Telefonkontakte. Die jungen Menschen können Räumlichkeiten des Haupthauses als Kontaktstelle nutzen und Freizeitmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Die pädagogischen Interventionen sind darauf abgestimmt, sich an der individuellen Biographie des jungen Menschen zu orientieren, sie mit ihren Möglichkeiten und Grenzen in den Mittelpunkt zu stellen und für sie ein Hilfsangebot zu entwickeln, das ihrem persönlichen Lebensplan entspricht. Es soll eine größtmögliche Autonomie und Verselbständigung gewährleistet sein, wobei die Dinge des Alltags so geplant und organisiert werden, wie sie für den Einzelnen lebbar sind. Die eigene Motivation selbstständig zu sein und Verantwortung zu übernehmen, ist unabdingbare Voraussetzung für die Betreuung im Einzelbetreuten Wohnen. Der Boden für die Entwicklung des Selbstwertgefühls ist das Erleben von Akzeptanz der eigenen Persönlichkeit, deren Bedürfnissen und Zielen.
Folgende Betreuungsinhalte sind schwerpunktmäßig zu beachten:
- Hilfen zur Gestaltung des Alltags und Organisation des Haushaltes
- Hilfen beim Umgang mit Geld, Behörden, Vermietern und Nachbarn
- Hilfen bei schulischen/beruflichen Problemen
- Hilfen bei der Gestaltung der Freizeit und Schaffung sozialer Kontakte
- Hilfen bei Psychosozialen Problemen
Personalsituation
Die Jugendlichen im Betreuten Einzelwohnen werden von sozialpädagogischen Fachkräften mit einem Stundenvolumen von 12 Stunden/Jugendlicher betreut. In regelmäßigen Zeitabständen wird die pädagogische Arbeit in Praxisberatung und Supervision reflektiert und weiterführend geplant. Diese Gespräche finden mindestens zweimal im Monat statt.
Die Mitarbeiter des Betreuten Einzelwohnens treffen sich alle zwei Monate zu gruppenübergreifenden Besprechungen. Ebenso erfolgt eine Vernetzung zum Haupthaus bei den halbjährlichen großen Dienstbesprechungen und den Qualitätszirkeln sowie unterschiedlichen Arbeitsgruppen in den Bereichen Sport, berufliche Orientierung und Mediation.
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