Unser Träger
Das Luisenstift, das am 9. September 1807 als eine "Industrie- und Versorgungsanstalt für arme Knaben" in Berlin gegründet wurde und sich im Lauf der Zeit zu einer Einrichtung erzieherischer Hilfen für Jungen und Mädchen entwickelt hat, arbeitet im Geiste evangelischer Verantwortung nach § 34 KJHG. Das Luisenstift ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin. Die Stiftung ist dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg e.V. als einem anerkannten Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
Die Stiftung wird von einem Kuratorium geleitet, das für die Durchführung des Stiftungszweckes verantwortlich ist. Der Stiftungszweck ergibt sich aus der Satzung.
Das Kuratorium wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, sowie den Schatzmeister und dessen Stellvertreter.
Alle Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich und haben zur Ausführung der laufenden Geschäfte eine Geschäftsführerin eingesetzt.
Die Kuratoren selbst kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern und bringen ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen in die Arbeit mit ein. Fachbereiche der Kuratoren sind: Sozialarbeit, Schulbereich, Beratungskompetenz im Heimbereich, Juristerei, Verwaltungsleitung, Personalführung, Bankgeschäfte, Baukenntnisse. Das Kuratorium versammelt sich mindesten zweimal im Jahr.
(Hinweis: zum Betrachen der PDF-Dateien benötigen Sie ein spezielles Anzeigeprogramm wie z. B. den Adobe Reader.)
|