Ambulante Hilfen

Ergänzend zu den Hilfen nach §34 SGB VIII bietet das Luisenstift für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ambulante Hilfen nach §§ 30, 31 und 35 SGB VIII an.

Die Leistungen finden in enger Anbindung zu bestehenden und/oder geplanten stationären Unterbringungen statt und sollen flankierend die Akzeptanz, die Passgenauigkeit und die Anschlussfähigkeit der stationären Hilfen stärken. Sie können sowohl vor, nach als auch gleichzeitig zu einer Unterbringung stattfinden.

Hilfen nach einer stationären Unterbringung dienen sowohl der Verselbständigung der Jugendlichen, als auch im Fall einer Rückführung der Stärkung des Familiensystems.

In jedem Einzelfall versuchen wir den Übergang zu einer anderen Lebens- und Wohnform möglichst gut vorzubereiten und zu begleiten, damit die erreichten Entwicklungsschritte nachhaltig gefestigt werden können.